SPD-Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn über Reform nach Bayern-Ei: „Die Rechnung dafür bezahlen die Verbraucher“
Wie heute bekannt wurde, hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtsgrundlagen der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) für verfassungswidrig. Denn wie es in dem Beschluss heißt, sei für die Regelung der Zuständigkeiten laut Bayerischer Verfassung der Landtag und nicht das Umweltministerium zuständig. Der Verbraucherschutzexperte der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn ist fassungslos: „Die nach dem Bayern-Ei-Skandal von der Staatsregierung hektisch installierte Behörde krankt offenbar an ungeklärter Zuständigkeit und groben handwerklichen Fehlern der Staatsregierung. Denn unter diesen Umständen sind alle Entscheidungen der KBLV und die Verstöße im Verbraucher- und Tierschutz, die sie aufdeckt, vor Gericht alleine schon wegen der fragwürdigen Zuständigkeit anfechtbar. Unternehmen, die gefährliche Lebensmittelskandale zu verantworten haben, können sich jetzt die Hände reiben. Die Reform war in wichtigen Teilen offensichtlich Pfusch - und die Rechnung dafür zahlen die Verbraucher. Denn der ganze Schlamassel ist auch noch teuer für die Steuerzahler“, betont von Brunn. Zusammen mit seiner Kollegin Ruth Müller hat er eine umfassende Anfrag an die Staatsregierung gestellt.
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und ehemalige Richter Horst Arnold verlangt sofortige Aufklärung und Lösung des Problems. „Die vom VGH angesprochenen Mängel müssen schnell und transparent unter Beteiligung des Landtags gelöst werden. Das hätte man sich ersparen können, wenn die Staatsregierung, wie von vorneherein von der SPD-Landtagsfraktion immer gefordert, statt einer Verordnung ein Gesetz vorgelegt hätte. So fördert die Schludrigkeit der Staatsregierung eher Prozesshanselei als effektiven Verbraucherschutz.“