CSU-Pfusch bei Reform der Lebensmittelüberwachung: Neue Kontrollbehörde scheitert vor Gericht

05. Dezember 2018

SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn: Aufgrund juristischer Schlamperei der Staatsregierung können insbesondere große Unternehmen Kontrollen durch neue Behörde verhindern

Die CSU-Staatsregierung ist nach den Klagen diverser Großunternehmen mit ihrer neuen Lebensmittelsicherheits-Kontrollinstanz vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gescheitert. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn sieht die Urteile als Beleg für erneuten Pfusch der Staatsregierung in Sachen Lebensmittelüberwachung. "Nach den schlimmen Lebensmittel-Skandalen um Bayern-Ei und Sieber hatte die CSU-Regierung Besserung versprochen. Die KBLV (Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) wurde ins Leben gerufen. Die neue Behörde sollte bewirken, dass auch Großbetriebe und Risikounternehmen von Lebensmittelüberwachung umfassend kontrolliert werden können. Dabei wurde aber offensichtlich gepfuscht: Mehrere große Unternehmen konnten sich mithilfe versierter Anwälte durch Klagen vor dem Verwaltungsgericht der Kontrollzuständigkeit entziehen!"

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte mit Urteilen vom 15.11.2018 Bescheide zur Zuständigkeit der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgehoben, weil diese nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig sind. Die Rechtsgrundlage sei aufgrund eines Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam.

Von Brunn sieht das als schwerwiegenden Rückschlag für die Lebensmittelsicherheit in Bayern: „Weil hier geschlampt wurde, hängt jetzt die gesamte Reform der Lebensmittelüberwachung in der Luft. Das zeigt, wie schlecht es um den Verbraucherschutz im bayerischen Umweltministerium steht!“ Der SPD-Landtagsabgeordnete fordert die Staatsregierung auf, umgehend nachzubessern: „Das ganze Auswahlverfahren war eine Farce. Es gibt Risikobetriebe und Großunternehmen, die weiterhin von den Landratsämtern kontrolliert werden. Andere Betriebe werden zum Teil von der neuen Behörde, zum Teil vom Landratsamt überprüft. Die Rechtsgrundlage muss sofort korrigiert werden und es muss endlich nachvollziehbar sein, welche Unternehmen von der neuen Behörde kontrolliert werden sollen!“

Hintergrund: Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15.11.2018 (Az. RN 5 K 17.2071, RO 5 K 17.2098, RO 5 K 17.2099, RO 5 K 17.2100, RO 5 K 17.2141 und RO 5 K 17.2158)

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