CSU und FDP erleichtern Mietervertreibung durch Modernisierung

03. Februar 2013

Bundesrat beschließt Mietrechtsänderung mit schwarzgelber Last Minute-Mehrheit

SPD-Landtagskandidat Florian von Brunn sieht vor allem München betroffen

Der Bundesrat hat am vergangenen Februar mit den Stimmen von CSU, FDP und CDU das sogenannte „Mietrechtsänderungsgesetz“ beschlossen. Das Gesetz nützt vor allem den Vermietern und Wohnungsspekulanten. Darin sind sich sowohl die Vermieterlobby als auch die Mietervereine einig. Es erleichtert die Mietervertreibung durch Modernisierung und Sanierung. Das trifft München besonders hart.

Der SPD-Landtagskandidat Florian von Brunn, der zugleich Mitglied im Münchner Mieterbeirat ist, sagt dazu: „Die Modernisierung ist im Moment das Mittel, mit der Immobilienhaie und Wohnungsspekulanten in München Mieterinnen und Mieter vertreiben. Wenn heute in München ein Haus gekauft wird, wird sofort eine Modernisierung durchgeführt: Aufzug, neue Fenster, Wärmedämmung. Damit werden die Miete in astronomische Höhen getrieben, weil die Modernisierungskosten mit 11 Prozent auf die Mieter umgelegt werden können. Jetzt geht das noch ‚besser‘, denn CDU, CSU und FDP haben das weiter erleichtert! Ich finde es besonders schäbig, dass dieses Gesetz in letzter Minute noch durch den Bundesrat gepeitscht wurde, bevor Schwarz-Gelb wegen der Niedersachsen-Wahl seine Mehrheit dort verliert.“

Die mieterfeindlichen Regelungen im Einzelnen: Es gibt jetzt für die Mieter drei Monate bei energetischer Sanierung kein Mietminderungsrecht bei Umbauarbeiten. Die Modernisierung kann jetzt auch bei wirtschaftlichen Härtefällen, also wenn der Mieter die erhöhte Miete nicht zahlen kann, schneller durchgeführt werden. Außerdem muss der Instandsetzungsanteil bei Modernisierungen vom Vermieter nur noch pauschal angegeben werden. Die Instandsetzungskosten, also Reparaturen, muss der Vermieter zahlen und von den Modernisierungskosten abziehen. Bisher musste er den Instandsetzungsanteil aber detailliert berechnen. Jetzt reicht es, wenn er sich auf ‚anerkannte Pauschalwerte‘ beruft. Florian von Brunn dazu: „Diese Regelungen sind eine Einladung an alle Wohnungsspekulanten jetzt noch brutaler zu modernisieren – auf Kosten der Mieter, die teilweise schon jahrelang in ihren Wohnungen leben!“

Florian von Brunn verweist auf zahlreiche Fälle, die von den Mieterinitiativen dokumentiert worden sind und über die teilweise auch bereits in den Medien berichtet wurde: „In Sendling, in Untergiesing, in Obergiesing, in ganz München, überall werden Häuser gekauft und als erstes aufwändig modernisiert. Als erstes wird immer ein Aufzug eingebaut, egal ob ein Haus 100 Jahre ohne Aufzug ausgekommen ist oder nicht. Dann kommen neue Fenster und eine aufwändige Wärmedämmung. Es gibt nachweislich Fälle, in denen die Fenster in wenigen Jahren zweimal ausgetauscht wurden. Die Mieterinnen und Mieter werden durch Baulärm und massive Belastungen vertrieben. Und wer trotzdem bleibt, für den steigen die Mieten häufig um mehr als die Hälfte, in Einzelfällen sogar um fast das Dreifache an. Spätestens dann müssen die eingesessenen Mieter ausziehen, weil sie sich diese astronomische Mieten nicht mehr leisten können!“

Das Mietrechtsänderungsgesetz bringt für Münchner Mieterinnen und Mieter nur geringfügige Verbesserungen, aber dafür viele Nachteile. Die Kappungsgrenze, also die Grenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, kann jetzt zwar durch die Bundesländer auf 15 Prozent gesenkt werden. Aber es gibt immer noch keine Grenze bei Neuvermietungen. Durch immer weiter steigende Mieten bei Neuvermietungen wird die Vergleichsmiete nach oben getrieben. „In Sendling haben wir im privaten Neubau jetzt schon in ganz durchschnittlichen Wohnlagen teilweise 18 bis 19 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter!“, so Florian von Brunn. Das Schlimmste ist aber: Die Modernisierungsumlage von 11 Prozent ist unverändert. Florian von Brunn kritisiert: „Das sogenannte Mietrechtsänderungsgesetz sollte besser ‚Mieterhöhungs- und Mietervertreibungsgesetz‘ heißen!“

Trotzdem wird das neue Gesetz von der Münchner CSU bejubelt. Der Münchner CSU-Bezirksvorsitzende Dr. Ludwig Spaenle in einer Pressemitteilung vom 17. Dezember 2012: "Diese Änderung des Mietrechts ist ein Münchner CSU-Erfolg und ein Erfolg für München“. (http://www.csu.de/verband/1120000000/aktuelles/csu_muenchen/1355742577000.htm). Landtagskandidat Florian von Brunn: „Was kann man schon von einer Partei erwarten, die die Landesbank-Wohnungen und damit die Mieter meistbietend verkauft? Und deren Bürgermeisterkandidat Schmid sich im Bayerischen Fernsehen gegen die Begrenzung von Mietsteigerungen ausspricht und von ‚freier Marktwirtschaft‘ schwärmt?“

Die FDP-Landesvorsitzende und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellt sich in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums ganz offen auf die Seite der Wohnungsspekulanten: „…Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung …“. „Forderungen nach massiven Eingriffen in das Mietpreisrecht haben im Bundesrat zu Recht keine Mehrheit gefunden. …Damit es auch in Zukunft Anreize für private Vermieter gibt, in neue Mietwohnungen zu investieren, muss ausufernden Reglementierungen der Mietpreise ein Riegel vorgeschoben werden“. (http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130201MietrechtsaenderungsgesetzpassiertdenBundesrat.html?nn=3433226)

Der Standpunkt von Frau Leutheusser-Schnarrenberger verwundert Florian von Brunn nicht: „Sie tritt für die FDP im Bundestagswahlkreis Starnberg an. Millionen stehen hinter ihr!“.

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