„Hangsicherung“ an der Isar: Baureferat muss Naturschutz-Vorgaben einhalten

04. Januar 2013

Das Baureferat will noch im Januar „Hangsicherungsmaßnahmen“ an der westlichen Isarseite zwischen Harlaching und Grünwald durchzuführen.

Dabei sollen mehrere hundert Meter Steinschlagzaun errichtet werden, zahlreiche Bereiche mit Stahlnetzen überzogen und eine Höhle im Hangbereich zubetoniert werden. Außerdem müssen für die Arbeiten Bäume gefällt werden.

Der gesamte Bereich ist aber Flora-Fauna-Schutzgebiet (FFH). Es gehört damit zum europäischen Natura 2000-Biotop-Verbund und unterliegt strengen Schutzbestimmungen.

Der SPD-Landtagskandidat Florian von Brunn mahnt deshalb zu besonderer Vorsicht.

Florian von Brunn: „Das Baureferat muss den Schutzcharakter des Gebiets genau beachten. Deshalb müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt werden. Das sind die FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, weil in dem Gebiet besonders geschützte Tierarten leben. Im Moment ist es unklar, ob zum Beispiel die FFH-Verträglichkeitsprüfung tatsächlich durchgeführt wurde. Ohne die Durchführung dieser Prüfungen und die Berücksichtigung der daraus gewonnenen Ergebnisse ist das Vorgehen aus meiner Sicht rechtswidrig!“.

Der Landtagskandidat hat auch Verständnis für die Kritik des Bund Naturschutz am Vorgehen: „Ich finde, dass die Öffentlichkeit vorab nicht ausreichend informiert wurde. Außerdem wurden die anerkannten Umweltschutzverbände nicht rechtzeitig mit ins Boot geholt. Auf ihre Kenntnisse kann aber bei einem solchen Vorhaben nicht verzichtet werden.“

Das Baureferat hatte erst am 18. Dezember 2012 den Bezirksausschuss 18 informiert und einen Tag später die Umweltverbände Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und den Isartalverein. Die Maßnahmen sollen aber nach der bisherigen Planung bereits in der zweiten Januarwoche beginnen.

Florian von Brunn: „Hier dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, ohne dass das Verwaltungshandeln fachlich und rechtlich überprüft werden kann. Ich kann auch die Eile nicht nachvollziehen. Man weiß doch seit Jahre, dass an den Nagelfluhfelsen an der Isar Ausbrüche und Steinschläge stattfinden. Bereits 2003 kam es zum Beispiel im Klettergarten Buchenhain zu einem größeren Abbruch. Man hat also Zeit genug gehabt, zu prüfen und ein gemeinsames Vorgehen mit den Umweltverbänden abzustimmen.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, wenn und soweit derartige Beeinträchtigungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, also zumindest vernünftige Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05).

Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt zu diesem Sachverhalt: „Die zuständige Naturschutzbehörde prüft und dokumentiert, ob die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden können und ob prioritäre Arten oder Lebensräume betroffen sind. Nur wenn Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen werden können, kann auf die Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden.“ (http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/umweltvertraeglichkeitspruefungen/index.htm).

Erhebliche Eingriffe dürfen nur aus übergeordnetem öffentlichen Interesse stattfinden und erfordern unter Umständen auch Ausgleichsmaßnahmen und ein ständiges Monitoring bezüglich ihrer Auswirkungen.

Florian von Brunn: „Die renaturierte Isar, besonders das Schutzgebiet Oberes Isartal mit seinen seltenen Tier- und Pflanzenarten, ist einzigartig und bei den Münchnerinnen und Münchner sehr beliebt. Es ist ohnehin schon vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Deshalb sollte die Verwaltung besonders vorsichtig vorgehen und den Naturschutz an die erste Stelle setzen!“

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