Mieterbeirat fordert Nachbesserung bei Mietrechtsänderung

15. Januar 2013

Höchstgrenze auch bei Neuvermietungen und niedrigere Modernisierungsumlage

Der Münchner Mieterbeirat hat in seiner gestrigen Sitzung im Rathaus einstimmig eine Resolution verabschiedet.

Er fordert darin Nachbesserungen der geplanten Mietrechtsänderungen, vor allem bei der Begrenzung von Mietsteigerungen und der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter.

Die Resolution ist von dem Sendlinger Mieterbeiratsmitglied und SPD-Landtagskandidaten Florian von Brunn verfasst und eingebracht worden. Sie richtet sich an den Bundesrat, der den Gesetzesvorschlag voraussichtlich ab Februar beraten wird.

Florian von Brunn dazu: "CDU, CSU und FDP haben im Bundestag ein Gesetz verabschiedet haben, das die Modernisierungsumlage von 11 Prozent nicht nur beibehält, sondern die Belastung der Mieter mit Modernisierungskosten sogar erleichtert. Außerdem reichen die Regelungen gegen die explodierenden Mieten nicht aus. Besonders bei Neuvermietungen ist eine verbindliche Höchstgrenze dringend notwendig!"

Resolution des Mieterbeirats der Landeshauptstadt München zu den geplanten Mietrechtsänderungen

Der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München hält die von CDU, CSU und FDP im Deutschen Bundestag beschlossenen Mietrechtsänderungsgesetzes in vielen Punkten für mieterfeindlich und damit für dringend veränderungsbedürftig.

Deshalb appellieren wir an den Bundesrat, diesen Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren mieterfreundlicher zu gestalten und die drängenden Probleme zu berücksichtigen, mit denen sich Mieterinnen und Mietern in vielen Großstädten derzeit konfrontiert sehen.

Begrenzung von Mietsteigerungen:

Wir begrüßen grundsätzlich die neu geschaffene Möglichkeit, dass die Bundesländer die Höchstgrenze für Mieterhöhungen (Kappungsgrenze) in Gebieten, in denen Wohnungsnot herrscht, auf 15 Prozent in drei Jahren absenken können. Das ist aber nicht ausreichend. Deswegen fordern wir eine flächendeckende Begrenzung der Mieterhöhungen durch eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in vier Jahren. Wir fordern außerdem eine Begrenzung der Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, da die Mietpreise bei Neuvermietungen bisher nicht gedeckelt sind, dieser Spielraum ausgenutzt wird und so die Vergleichsmieten kontinuierlich nach oben getrieben werden.

Begrenzung der Belastungen durch die Modernisierungsumlage:

Die Regierungsmehrheit aus CDU, CSU und FDP hat die Möglichkeiten zur Mieterhöhung durch Modernisierungsumlage nicht nur bei 11 Prozent belassen, sondern sogar ihre Durchsetzbarkeit erleichtert. Aus unserer Erfahrung wird die Umlegung der Modernisierungskosten auf die Mieter häufig nicht nur dazu genutzt, die Miete in schwindelerregende Höhen zu treiben, sondern sie ist in Gebieten mit knappem Wohnraum und hohen Mieten ein Mittel für Spekulanten Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Deswergen fordern wir die Absenkung der umlagefähigen Modernisierungskosten auf maximal 9 Prozent pro Jahr. Wir fordern außerdem die zeitliche Begrenzung der Umlage auf den Zeitraum, in dem sich die tatsächlichen Modernisierungskosten amortisiert haben.

Wir sehen diese Änderungen als notwendig an, um auch noch in den nächsten Jahren in wohnungspolitischen Brennpunkten bezahlbaren Wohnraum für die große Mehrheit von Mieterinnen und Mietern zu erhalten.

Teilen