Ministerin Scharf sagt öffentlich Unwahrheit im Salmonellen-Skandal

23. Juni 2015

SPD-Verbraucherpolitiker von Brunn: Es gibt in den Vorschriften keine Notwendigkeit einer zweiten Probe vor Deklarierung als Eier der Klasse B

Im Zusammenhang mit dem Salmonellen-Skandal hat Verbraucherschutzministerin Scharf öffentlich die Unwahrheit gesagt. In einem Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks behauptete sie, die Behörden hätten keine rechtliche Möglichkeit gehabt, nach dem ersten Salmonellenfund sofort den Verkauf der Eier als Klasse A im Einzelhandel zu stoppen.

Wörtlich sagte Scharf: „Erst wenn bei der Nachkontrolle wieder Salmonellen auftauchen, dann kann man die Sperrung für den Handel der Handelsklasse A dann erst vornehmen. Da gibt es rechtliche klare Stufen und eine klares Kontrollkonzept dazu.“ BR-Fernsehbeitrag mit O-Ton der Ministerin
Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Florian von Brunn betont: „Diese Aussage ist falsch. Es gibt in den Vorschriften keine Notwendigkeit, auf eine zweite positive Probe zu warten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sofort geschützt werden. Salmonellen sind schließlich nicht harmlos. An der Infektion aus Niederbayern sind immerhin zwei Menschen gestorben und Hunderte erkrankt.“

Die Rechtlage ist nach der klar und verpflichtend:

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