Mord an zweifacher Mutter in Giesing: „Viele Fragen bleiben offen“

22. Oktober 2013

Landtagsabgeordneter Florian von Brunn stellt schriftliche Anfrage an die Staatsregierung

Am Montag vergangener Woche wurde in München-Giesing eine Frau trotz eines verhängten Kontaktverbotes von ihrem gewalttätigen Ehemann ermordet. Laut Presse handelte es sich um einen „Mord mit Ankündigung“, der trotzdem nicht verhindert werden konnte.

Für den Landtagsabgeordnete Florian von Brunn wirft der Fall viele Fragen auf, die die zuständigen Behörden nicht ausreichend beantwortet haben: „Gibt es grundsätzliche Probleme im Umgang mit häuslicher Gewalt? Wurden hier Schutzmaßnahmen unterlassen? Hätte der Tod der Mutter von zwei Kindern tatsächlich nicht verhindert werden können?“

Die Intensität und Häufigkeit der Übergriffe waren bekannt: „Warum hat die Polizei nichts getan?“, wird ein Nachbar von der Süddeutschen Zeitung zitiert. Und weiter: „Es wussten doch alle, dass er völlig verrückt war. Ständig habe er seiner Frau aufgelauert, sie bedroht …“. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte nach der Tat, die Behörden hätten alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass die Situation möglicherweise falsch eingeschätzt wurde und daher Konsequenzen unterblieben sind: „Juristisch seien Polizei und Justiz die Hände gebunden gewesen.“ (Süddeutsche Zeitung). „Dass der Mann so schnell gegen das Kontaktverbot verstößt - daraus hätten wir Schlüsse ziehen müssen“. (Münchner Merkur).

„Wurde die Bedrohung durch den Ehemann und späteren Täter („Ich steche Dich ab“) strafrechtlich verfolgt? Wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Stalking gegen ihn eingeleitet? Warum wurde kein vorbeugender Polizeigewahrsam erwogen? Welche Konsequenzen hatte der mehrfache Verstoß gegen das Kontaktverbot? Wie wurde der Ehefrau geholfen, sich zu schützen? Wie wurde sie beraten?“, so Florian von Brunn weiter. „Das sind drängende Fragen! Falls es zu Fehlern gekommen ist, müssen diese jetzt schnell aufgeklärt werden, gerade mit Blick auf ähnliche Fälle häuslicher Gewalt “

Die nachstehende schriftliche Anfrage wird deshalb der Staatsregierung zur Beantwortung weitergeleitet:

  1. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft aufgrund der seit längerer Zeit bestehenden Bedrohungen und des Nachstellens ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet (laut Zeitungsberichten war der Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Täter damit gedroht hatte, seine Ehefrau „abzustechen“)? Wenn nein, warum kamen §241StGB oder §238 StGB nicht in Betracht?
  2. Welche Konsequenzen hatte der mehrfache Verstoß des Täters gegen das Kontaktverbot für diesen? (§4 GewSchG)
  3. Falls die Verstöße gegen das Kontaktverbot keine Konsequenzen für ihn zur Folge hatte, was hatte dies für Gründe?
  4. Wäre in diesem konkreten Fall ein Polizeigewahrsam nach §17 PAG möglich gewesen? Wenn ja, warum erfolgte er nicht und was hatte dies für Gründe?
  5. Welche Maßnahmen wurden im hier genannten Fall konkret getroffen, um die Frau und ihre zwei minderjährigen Kinder zu schützen?
  6. Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Beratung des späteren Opfers über ihre Möglichkeiten sich und ihre Kinder zu schützen, wenn ja, durch wen erfolgte diese Beratung?
  7. Welche Möglichkeiten sich zu schützen, wurden der Frau aufgezeigt?
  8. Wie werden die beratenden Personen konkret geschult?
  9. Erfolgte eine längerfristige Betreuung des Opfers? Wenn ja, durch wen und wie wird diese grundsätzlich finanziert?

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