Mord in Giesing: Behörden-Versagen mit tödlichem Ausgang?

25. November 2013

Haftbefehl gegen Täter wurde offenbar nicht rechtzeitig bearbeitet

Am 14. Oktober wurde in München-Giesing die 29jährige Sampre B., Mutter von zwei Jungen im Alter von sechs und sieben Jahren, trotz eines verhängten Kontaktverbotes von ihrem gewalttätigen Ehemann ermordet. Der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn hat dazu bereits kurz nach dem Mord eine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, die bisher noch nicht beantwortet wurde.

Eine zentrale Frage dabei ist , ob die Bedrohung durch den Ehemann und Täter („Ich stech Dich ab“) auch strafrechtlich verfolgt wurde.

Wie die Süddeutsche Zeitung am Wochenende berichtete, hat der Täter noch einmal kurz vor der Tat via Facebook eine weitere Morddrohung ausgesprochen. Laut SZ hat die Polizei der Staatsanwaltschaft über die neuen Vorfälle unterrichtet und per Fax einen Haftbefehl beantragt. Nach dem Pressebericht wurde das Fax aber fünf Tage lang, vom 9. bis zum 13. Oktober 2013, in der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet. Florian von Brunn dazu: „Wenn die Recherchen der SZ stimmen, und davon gehe ich aus, hätte der Mord am 14. Oktober verhindert werden können.“

Der Landtagsabgeordnete fordert exakte Aufklärung über die Umstände: „Warum wird in so einem Fall ein Haftbefehl per Fax beantragt, aber ohne besondere Kennzeichnung oder Hinweis auf die Bedeutung? Warum wird ein per Fax eingegangener Antrag auf einen Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft tagelang überhaupt nicht bearbeitet? Warum hat die Polizei bei der Staatsanwalt nicht nachgefragt, wieso der Antrag so lange nicht bearbeitet wurde? Wenn sich das alles so abgespielt hat, handelt es sich um ein Behördenversagen mit tödlichem Ausgang. Dann müssen daraus aber auch Konsequenzen gezogen werden!“

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