Die SPD-Politiker:innen Florian von Brunn und Carmen Wegge kritisieren den Umgang mit der PFC-Belastung, einem gefährlichen Umweltgift, am ehemaligen Fliegerhorst in Penzing. Nach einer Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion von Brunn ist nun klar, dass die Behörden zu spät gehandelt haben. Auch liegt das abschließende Gutachten immer noch nicht vor.
„Es ist für mich völlig unverständlich, dass die zuständigen Behörden erst 2019 vorübergehende Schutz-Maßnahmen für die Bevölkerung ergriffen haben. Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 weitgehend verboten: Man hatte also mehr als 10 Jahre Zeit die Bevölkerung besser zu schützen! Die Gefährlichkeit dieses Umweltgifts zeigt sich schon an den Fischen. Wer fünf Mal im Jahr eine Bachforelle aus dem Verlorenen Bach gegessen hat, hat die aktuell von der europäischen Lebensmittelbehörde maximal erlaubte Menge wahrscheinlich schon überschritten. Ab diesen Mengen können Herz-Kreislauferkrankungen ausgelöst und der Impfschutz bei Kindern massiv reduziert werden. Leider muss man festhalten: Staatsregierung und zuständige Bundes- und Landesbehörden haben jahrelang zugeschaut, wie PFC-verseuchtes Wasser abgelaufen ist und die Umwelt vergiftet wurde. Hier, wie auch in anderen Landkreisen, wurde viel zu spät gehandelt. Das ist unverantwortlich!“, führt Florian von Brunn aus.
Bereits 2013 war die ursprüngliche Trinkwasserquelle Untermühlhausen wegen erhöhter PFC Werte geschlossen und dauerhaft vom Netz genommen worden. Jedoch wurden erst seit 2019 Maßnahmen gegen den Ursprung der Belastung – das Feuerlöschübungsbecken des Fliegerhorsts - ergriffen.
„Auch wenn die in den letzten zwei Jahren ergriffenen Maßnahmen wie die Reinigung des Löschbeckens und die Installation der Aktivkohlereinigungsanlage begrüßenswert sind, erwarte ich doch, dass der Schutz der Bevölkerung nicht erst nach Fertigstellung des abschließenden Gutachtens an erster Stelle steht. Ich erwarte, dass das Landratsamt zügig handelt und Konzepte für eine dauerhafte Eindämmung der Belastung vorlegt, umsetzt und das Gutachten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) umgehend veröffentlicht, wenn es dann im 1.ersten Quartal dieses Jahres endlich vorliegt. Auch kann ich den Bürgerinnen und Bürgern nur raten, bereits jetzt ihr Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz geltend zu machen und Anfragen zu den Details und Inhalten des Gutachtens bei der BimA zu stellen.“ ergänzt Carmen Wegge, SPD - Bewerberin für die Bundestagskandidatur im Landkreis.