Scharf muss dem Landtag jetzt sofort über Bayern-Ei berichten

08. Dezember 2015

SPD-Umweltpolitiker von Brunn: Ministerin hat Lebensmittelkontrollen nicht im Griff - aktueller Dringlichkeitsantrag fordert rückhaltlose Aufklärung

Der SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn fordert Ministerin Ulrike Scharf auf, dem Landtag umgehend einen Bericht über die jüngsten Vorfälle von Behörden-Versagen in Sachen Bayern-Ei zu geben. "Es vergeht fast kein Tag ohne neue Hiobsbotschaften aus dem Hause Scharf. Der Fall zieht immer weitere Kreise. Und acht Jahre nach dem Gammelfleisch-Skandal stellen wir entsetzt fest: Es hat sich in der Lebensmittelkontrolle in Bayern gar nichts verbessert", kritisiert von Brunn.

Zuletzt war bekannt geworden, dass ein Mitarbeiter der Regierung von Niederbayern dem Betrieb offenbar eine Probenentnahme angekündigt hatte. Von Brunn hält die Tatenlosigkeit der Ministerin für grob fahrlässig. "Es ist offensichtlich, dass Ulrike Scharf die Probleme noch immer nicht ernst nimmt, und die CSU an einer unabhängigen Lebensmittelkontrolle nicht interessiert ist", bedauert der Umweltpolitiker. "Ich sorge mich um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und um den Ruf unserer guten landwirtschaftlichen Produkte", sagt von Brunn.
In einem aktuellen Dringlichkeitsantrag fordert die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung unter anderem auf, über die Hintergründe der Verhaftung eines Amtsveterinärs des Landratsamtes Straubing-Bogen und über die Suspendierung eines Mitarbeiters der Regierung von Niederbayern zu berichten. Aus Sicht der SPD geht es bei dem Salmonellen-Skandal nicht nur um individuelles Versagen, sondern um strukturelle Ursachen. Es sei dringend erforderlich, die Amtsveterinäre und Lebensmittelkontrolleure zu stärken und auf allen Ebenen ihre Interessenunabhängigkeit und Kontrolleffizienz zu stärken.
Weiter soll die Staatsregierung auch darlegen, wie sie künftig Verstöße gegen das europäische Verbraucherrecht verhindern will. Im August 2014 hätte nicht nur die Öffentlichkeit gewarnt, sondern auch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergriffen werden müssen, stellt von Brunn fest. Auch die langen Auswertungszeiten der Proben verstoßen gegen europäisches Recht, weil sie wirksame Kontrollen unterlaufen.

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