SPD: Versöhnungsgesetz verwässert Anliegen des Artenschutzvolksbegehrens

17. Juli 2019

Fraktionsvorsitzender Arnold: Wer Versöhnung ankündigt, muss sich auch im politischen Handeln daran halten - Umweltexperte Florian von Brunn: Herumpfuschereien in Biotopkartierungen sind klarer Rechtsbruch

Die SPD-Landtagsfraktion hat das sogenannte Versöhnungsgesetz zum Artenschutzvolksbegehren heute (17. Juli) im Bayerischen Landtag abgelehnt. Der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold stellte fest, dass das Gesetz von CSU und Freien Wählern den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die das Artenschutzvolksbegehren unterstützt haben, nicht widerspiegelt. "Das Volk hat sich eindrucksvoll für den Artenschutz ausgesprochen, das Versöhnungsgesetz jedoch verschleiert und verwässert die ursprünglichen Ziele. Wer großspurig ein Versöhnungsgesetz ankündigt, sollte sich unserer Meinung nach auch im politischen Handeln daran halten", sagte Arnold in der Aussprache im Plenum. Der SPD-Fraktionschef verwies auch auf vereinzelte Ablehnung in der CSU-FW-Koalition.

Arnold verwies zudem auf Äußerungen von Mitgliedern der Staatsregierung, die das Volksbegehren nach wie vor diskreditieren: So wirft Minister Aiwanger den Initiatoren des Volksbegehrens 'Kolonialismus einer städtischen Elite gegen die ländlichen Räume' vor. Und Ministerin Kaniber attestierte dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens 'gravierende fachliche Fehler' und 'Planwirtschaft'!"

Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Florian von Brunn kritisierte in seiner Rede insbesondere, dass Freie Wähler und CSU eher spalten, als zu "versöhnen", wie es das Gesetz suggerieren soll. "Am schlimmsten ist jedoch, dass sie aus der so wichtigen Biotopkartierung einen Kuhhandel machen wollen! Auf dem Feld soll also ausgekartelt werdem, ob geschützte Tier- und Pflanzenarten wirklich geschützt werden. Das ist klarer Rechtsbruch!"

Die SPD-Landtagsfraktion hatte acht Änderungsanträge eingebracht, unter anderem zum Verbot der Fassadenbeleuchtung ab 23 Uhr zum Schutz der Insekten und zu naturnaher Umgestaltung von Gärten. "Wenn die Staatsregierung unseren Anträgen zugestimmt hätte, wäre das ein versöhnendes Signal an die Bäuerinnen und Bauern gewesen", sagte von Brunn. "Auf diese Weise hätte nicht nur die Landwirtschaft einen Beitrag leisten müssen, wie es jetzt der Fall ist, sondern der Schutz der Artenvielfalt wäre Sache der gesamten Gesellschaft gewesen. Doch leider geht die Staatsregierung hier nicht weit genug."

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