Umwelt-Verträglichkeitsprüfungen: Regierung muss offen legen, ob Bayern europäisches Umweltrecht verletzt

01. März 2019

Umweltexperte Florian von Brunn: Wir wollen auch wissen, ob Lobbyinteressen ordentliche Umweltprüfung bei Bauvorhaben verhindern

Der umweltpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn hat jetzt im Umweltausschuss durchgesetzt, dass die Staatsregierung dem Landtag zur Debatte um die Umweltverträglichkeitsprüfungen berichten soll.

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind eigentlich europarechtlich für viele Bauvorhaben vorgeschrieben, zumindest aber eine Vorprüfung. Damit soll geklärt werden, welche Auswirkungen das geplante Vorhaben auf die Umwelt haben wird. In Bayern, so legt eine Petition eines leitenden Beamten des Umweltministeriums im Landtag nahe, werden in zahlreichen Fällen offenbar keine UVP durchgeführt, obwohl sie eigentlich geboten wäre. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Vorprüfungen durchgeführt werden. Eine Anweisung im Juli 2018, die UVP zum Regelfall zu machen, wurde vom damaligen Umweltminister Marcel Huber wieder kassiert - offenbar auf Druck eines Wirtschaftsverbands.

Eine Anfrage zum gleichen Thema wurde allerdings völlig unzureichend beantwortet. "Es ist bezeichnend, dass auf meine Anfrage, wie viele Umweltverträglichkeitsprüfungen 2017 und 2018 konkret durchgeführt wurden, zunächst einfach keine Antwort gegeben wurde", betont von Brunn. "Ich werde aber alle Mittel ausschöpfen, um meine Informationsrecht als Abgeordneter durchzusetzen, und zwar bis ich endlich eine klare Antwort bekomme!" Insbesondere die CSU müsse jetzt darlegen, ob ihr früherer Minister Marcel Huber vor Wirtschaftsinteressen eingeknickt ist

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