Von Brunn: Unverschämte Missachtung des Landtags und der Öffentlichkeit durch Ministerin Scharf

11. Dezember 2015

SPD-Verbraucherexperte: Vier-Augen-Prinzip und Rotation bei Lebensmittelkontrolleuren sind längst vorgeschrieben

Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Florian von Brunn wirft Umweltministerin Scharf Missachtung des Landtags und bewusste Desinformation der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bayern-Ei-Skandal vor. „Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass die Ministerin in ihrer Rede im Landtag gestern mit keinem Wort erwähnt hat, dass zeitgleich Vertreter ihres Ministeriums in Brüssel bei der EU zum Rapport antreten mussten. Immerhin hat das Ministerium ja gegen EU-Recht verstoßen, als es die Verbraucher nicht über mit Salmonellen verseuchte Eier informiert hatte. Und auch die lange Untersuchungsdauer von Eierproben verletzt EU-Verbraucherschutzregeln.“

Von Brunn hat der Ministerin nun einen Brief (PDF, 51 kB) geschrieben, in dem er sie auffordert, ihn und die bayerische Öffentlichkeit bis Montagabend über das Ergebnis des Gesprächs in Brüssel zu informieren. „Es muss endlich Schluss sein mit den Vertuschungen und Falschinformationen von Ministerin Scharf“, mahnt von Brunn. Der SPD-Verbraucherexperte zeigt sich zudem sehr skeptisch, dass das Ministerium tatsächlich wirksame Abläufe zur künftigen Vermeidung solcher Missstände wie beim Bayern-Ei-Skandal vorlegen wird: „Die von der Staatsregierung und der CSU-Fraktion gestern im Landtag genannten Maßnahmen, nämlich die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei Lebensmittelkontrollen und eine regelmäßige Versetzung von Kontrolleuren sind längst geltendes Recht, niedergelegt in einer Verwaltungsvorschrift des Bundes und im bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz." In der Bundesvorschrift steht in Paragraf 7 (2), dass bei der amtlichen Kontrolle von Betrieben zwei Kontrollpersonen einzusetzen sind, wenn dies auf Grund besonderer Gegebenheiten oder spezieller Erkenntnisse über den jeweiligen Betrieb angezeigt oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist. Angesichts der einschlägigen Vorgeschichte der Betreiber der Firma Bayern-Ei wäre das zwingend der Fall gewesen. Und im bayerischen Gesetz heißt es im Artikel 22, dass die mit der Lebensmittelüberwachung beauftragten Fachkräfte regelmäßig ihr Kontrollgebiet wechseln müssen. Von Brunn kritisiert: „Uns längst geltendes Recht, das offenbar aber vom Ministerium nicht durchgesetzt wird, als Lösung für den selbst verantworteten Saustall im Bereich der Lebensmittelkontrollen vorzusetzen, ist wirklich an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Die Ministerin und ihre Helfer haben den Ernst der Lage immer noch nicht verstanden. Es wird ihr nicht gelingen, sich mit Taschenspielertricks aus der Verantwortung zu stehlen!“

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