Weihnachtseinkauf: Vorsicht beim Bezahlen im Internet

13. Dezember 2013

Der verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, rät vor Weihnachten zur Vorsicht beim Online-Einkauf. Besonders im Blick hat der Münchner Abgeordnete die Zahlung und warnt vor Verfahren, bei denen man eine PIN und eine gültige TAN angeben muss, wie beispielsweise bei „Sofortüberweisung.de“. Von Brunn: "Hier liegt das Risiko voll beim Käufer. Außerdem: Wer seine eigenen Daten und sein Geld schützen will, sollte seine PIN nie preisgeben! Sofortüberweisung.de entspricht im Grunde der Vorauskasse, die man in jedem Fall ablehnen sollte. Wenn man Pech hat, ist das Geld weg oder man wartet sehr lange auf eine Rückerstattung nach einer Retoure!“

Aber auch die Ebay-Tochter PayPal sieht der Abgeordnete kritisch. Das betrifft vor allem den Datenschutz und das Geschäftsgebaren von PayPal: „PayPal muss beim Datenschutz noch erheblich nacharbeiten. Schließlich gelten die amerikanischen und nicht die strengeren europäischen Datenschutzbestimmungen! Außerdem behält sich PayPaL z.B. aus Sicherheitsgründen die Stornierung von Aufträgen vor. Bei solchen Stornierungen oder Sicherheitsüberprüfungen kann es zudem tagelang dauern, bis das Geld zurückerstattet wird. Eine Dauer von einer Woche bis neun Tagen ist die Regel und nicht die Ausnahme.“

In Übereinstimmung mit der Bayerischen Verbraucherzentrale rät Florian von Brunn zum Kauf auf Rechnung. Wenn das nicht möglich ist, ist die zweitbeste Wahl das Lastschriftverfahren oder ein Kauf über Kreditkarte. Eine sichere Bezahlform ist auch die Nachnahme, sie kostet aber etwas höhere Gebühren.

Aber nicht nur die Zahlungsweise kann Tücken aufweisen, auch bei der Wahl des Online-Shops ist einiges zu beachten: Florian von Brunn empfiehlt, sich möglichst für Shops mit dem Gütesiegel „Trusted Shops“ zu entscheiden. „Die hier teilnehmenden Firmen müssen wichtige Standards des Käuferschutzes erfüllen, um das Zertifikat zu erhalten. Dazu gehört zum Beispiel ein käuferfreundlicher Umgang mit Kundenbeschwerden, Reklamationen und eine professionelle Bearbeitung von Retouren.“ Dies ist vor allem an Weihnachten wichtig, wenn das Geschenk nicht gefällt.

Florian von Brunn: „Bei Internetkäufen hat man immer das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben! Ab 40 Euro Warenwert muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten übernehmen. Bei der Rückerstattung muss der Verkäufer nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs übrigens auch die Lieferkosten zurückzahlen.“

Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf allerdings ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (etwa Heizöl), geöffnete Software sowie geöffnete CDs, DVDs und Videos. Aber auch Pauschalreisen, Tickets, Hotelbuchungen und eine Reihe weiterer Verträge fallen nicht unter das Widerrufsrecht.

Teilen