Besserer Schutz bei Häuslicher Gewalt und Stalking

21. Januar 2014

Innenausschuss im Landtag behandelt morgen SPD Antrag zum Thema Stalking

Der SPD- Innenexperte und Jurist Prof Dr. Peter-Paul Ganzer hat mit Florian von Brunn und weiteren Abgeordneten durch einen aktuellen Antrag (PDF, 208 kB) das Thema Häusliche Gewalt und Stalking erneut auf die Tagesordnung des Bayerischen Landtages gebracht. In diesem Antrag fordern die SPD-Politiker die Staatsregierung auf, den Schutz der Betroffenen zu verbessern und für schnellere Verfahren bei Nachstellung zu sorgen.

Aktueller Anlass ist der Mord an einer zweifachen Mutter in Giesing. Nach mehrmonatigen Bedrohungen und Körperverletzungen brachte der Ehemann seine Frau am 14.10.2013 um. Die der Polizei zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen reichten, trotz deutlichster Hinweise, nicht aus den Mord nicht verhindern.

„Die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking fühlen sich oft allein gelassen. Bis ein Verhandlungstermin vor Gericht festgelegt wird, wenn es überhaupt zu einer Anklage kommt, vergehen in der Regel mehrere Monate. Wir müssen endlich handeln“, so von Brunn.

Im Jahre 2012 wurden nur 70 Fälle von Stalking gerichtlich geklärt. 45 Personen hiervon wurden verurteilt. Abschließend polizeilich bearbeitet wurden 2012, laut polizeilicher Kriminalstatistik, 1801 Fälle. Nicht einmal 4% der Fälle kamen folglich vor Gericht.

„ Das Thema muss von Seiten des Freistaates endlich gewissenhafter angegangen werden. Auch die Antwort der Staatsregierung auf eine kürzlich von mir gestellte Anfrage zu diesem Thema zeigt dies deutlich, so von Brunn, örtlich zuständiger SPD-Abgeordneter für Giesing.

„Häusliche Gewalt mit der häufigen Begleiterscheinung des Nachstellens darf nicht als einfacher ‚Ehestreit‘ abgetan werden. Es handelt sich um Straftaten deren Verfolgung auch im Interesse der Öffentlichkeit steht. Wir dürfen bei diesem Thema nicht wegschauen, denn, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Herkunft, wird jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer Häuslicher Gewalt“, so von Brunn.

„Auch bei der Betreuung der Opfer ist noch einiges zu tun. So haben Frauenhäuser stets mit einer sehr unkalkulierbaren Finanzierung von Seiten der Staatsregierung zu kämpfen und Modelle wie zum Beispiel das ‚Münchner Unterstützungsmodells für Opferberatung‘ müssen sich über kommunale Finanzmittel, Spenden und Bußgelder finanzieren. „Es ist beschämend, wie sich die Staatsregierung aus der Verantwortung zieht. Es muss endlich etwas passieren. Dies werden wir in der morgigen Ausschusssitzung deutlich zum Ausdruck bringen“, so von Brunn.