Die Bayerische Verfassung verpflichtet die Staatsregierung zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn zweifelt aber, ob sie dieser Verpflichtung nachkommt. Er hat deshalb eine schriftliche Anfrage (PDF, 93 kB) an die Staatsregierung gestellt.
In Artikel 106 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung heißt es: „Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“ Laut Klaus Hahnzog, Bayerischer Verfassungsrichter und ehemaliger Bürgermeister der Stadt München, ein klarer Auftrag zum Bau preiswerter Wohnungen - und zwar auch an den Freistaat, nicht nur an die Kommunen. „Erst recht nach der Föderalismusreform 2006, bei der die Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung weitestgehend vom Bund auf die Länder übertragen wurde“, so Hahnzog.
Florian von Brunn: "Was hat die CSU-Staatsregierung in den letzten Jahren eigentlich für den Wohnungsbau getan. Ich habe den Eindruck, München baut jährlich Tausende neue Wohnungen und die CSU-Staatsregierung tut wenig bis nichts. Und das obwohl die Verfassung sie eigentlich dazu verpflichtet."
Sein Landtagskollege Andreas Lotte, wohnungspolitischer Sprecher geht noch weiter: "Der Freistaat macht nicht nur nichts - er hat auch preisgünstigen Wohnraum durch den Verkauf vieler Tausender von GBW-Wohnungen vernichtet!"
Stadtratskandidat Christian Vorländer: „Gerade hier bei uns in München geht immer mehr bezahlbarer Wohnraum verloren. Der Freistaat muss endlich auch seinen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums leisten“.