Das neue gesetzliche Widerrufsrecht sieht erstmals auch ein Rückgaberecht für Apps vor. Trotzdem profitieren Smartphone- und Tablet-Nutzer davon nicht, denn sobald die App heruntergeladen ist, darf sie nicht mehr zurückgegeben werden. Bei Apples iTunes oder dem Google Playstore fallen Kauf und Download der Computerprogramme aber zusammen.
Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, kritisiert: „Das Widerrufsrecht bringt den Verbrauchern hier überhaupt nichts. Als Kunde weiß ich oft nicht, ob die App auch tatsächlich das kann, was sie verspricht. So wird jeder Kauf zur Glückssache.“
Von Brunn hat diese negative Erfahrung auch selbst bereits mehrfach gemacht: "Wenn ich zum Beispiel Spiele für meine Kinder herunterlade, sind immer wieder schlechte Apps dabei. Es geht zwar jedes Mal nur um ein paar Euro, aber es ist trotzdem ärgerlich. Man muss ja das Geld auch nicht zum Fenster rauswerfen."
Daher fordert von Brunn: „Auch für Käufe von Apps muss es ein wirksames Widerrufsrecht geben. Ein 14-Tage-Rückgaberecht, wie sonst auch, ist das, was die Verbraucher und Verbraucherinnen erwarten." Der Landtagsabgeordnete kündigt an, einen entsprechenden Antrag ins Parlament einzubringen, um das Thema anzugehen.