Der Münchner Landtagsabgeordnete Florian von Brunn fordert die Staatsregierung auf, ihre Geschäftsbeziehungen mit der Großkanzlei Linklaters offenzulegen. Der Hintergrund: Presseberichten zufolge soll ein früherer Partner der Kanzlei nach einem Oktoberfestbesuch im letzten Jahr eine studentische Hilfskraft vergewaltigt haben. Der Verdächtige wurde nach internen Ermittlungen von Linklaters entlassen. Eine Strafanzeige durch die Kanzlei Linklaters wurde nach diesen Berichten aber nicht erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen.
Linklaters berät Regierungen und erhält öffentliche Aufträge. „Ich will wissen, ob es auch eine Zusammenarbeit mit der Staatsregierung gibt“, erklärt von Brunn. Die Staatsregierung weigerte sich, eine Anfrage zum Plenum zu beantworten und begründetet dies mit einem angeblich „damit verbundenen unvertretbaren Aufwand“. Nachdem von Brunn hartnäckig auf einer Beantwortung bestand, soll er, so ein Vorschlag aus dem Justizministerium, seine Fragen noch einmal als schriftliche Anfrage zu stellen. Die Beantwortung dauert dann aber mindestens fünf Wochen. Eine Garantie für eine ordnungsgemäße Beantwortung gibt es natürlich auch nicht.
Florian von Brunn: „Aufgrund der verfassungsrechtlichen Begründung des Fragerechts und seinem Sinn und Zweck ist die Regierung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Fragen eines Abgeordneten zu beantworten. Die Ablehnung aufgrund eines angeblich zu hohen Aufwands ist hanebüchen. Eine Mail an die juristischen Abteilungen der Ministerien hätte bereits ausgereicht. Die Staatsregierung wollte nicht antworten!“
Die Presseberichte zu dem Vorfall bei Linklaters legen nahe, dass versucht wurde, die mögliche Vergewaltigung zu vertuschen und vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. „Die Verantwortlichen bei Linklaters müssen sich sehr genau überlegen, wie sie mit solchen Vorfällen in Zukunft umgehen“, sagt der Münchner Abgeordnete. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen nur arbeitsrechtlich geahndet und die strafrechtliche Konsequenzen unterbleiben. „Gewalt gegen Frauen darf nicht verharmlost werden. Das gilt ganz besonders für den Arbeitsplatz“, fordert von Brunn.
„Ich werde nicht hinnehmen, dass erst auf Druck die Bereitschaft zur Beantwortung bekundet wird und man dann aber noch hingehalten wird! Ich erwarte von der Staatsregierung eine zügige Beantwortung meiner Frage, wobei die Geschäftsbeziehungen der Ministerien Justiz, Wirtschaft und Finanzen vorrangig offenzulegen sind,“ fordert von Brunn.
Verfassungsrechtlich bedeutsam in diesem Zusammenhang ist die
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juli 2006 Aktenzeichen: Vf. 11-IVa-05
Zitat: „Neben der Gesetzgebung kommt dem Parlament die Kontrolle der Exekutive zu. Die Kontrollfunktion des Parlaments als grundlegendes Prinzip des parlamentarischen Regierungssystems und der Gewaltenteilung ist angesichts des regelmäßig bestehenden Interessengegensatzes zwischen regierungstragender Mehrheit und oppositioneller Minderheit wesentlich von den Wirkungsmöglichkeiten der Minderheit abhängig. Das Fragerecht des einzelnen Abgeordneten zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Exekutive ist insoweit auch in Art. 16 a Abs. 1 und 2 Satz 1 BV begründet. Somit ist aus der Verfassung selbst das Recht eines jeden Abgeordneten herzuleiten, Fragen an die Staatsregierung zu richten. (VerfGH 54, 62/73 f. m. w. N.). Die Antwortpflicht unterliegt allerdings bestimmten Grenzen. Diese können nicht für alle in Betracht kommenden Fälle abstrakt im Voraus bestimmt werden. Sie ergeben sich in erster Linie aus der Verfassung und verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Zur Bestimmung der Grenzen im Einzelnen ist die Antwortpflicht nach dem „Ob“ und dem „Wie“ einer Antwort zu differenzieren, also danach, ob überhaupt eine Antwort gegeben werden muss und – gegebenenfalls – in welcher Art und Weise die Antwort zu erfolgen hat.“