Im Zusammenhang mit dem niederbayerischen Salmonellen-Skandal mit zwei Toten und hunderten Erkrankten haben die bayerischen Behörden nachweislich gravierende Fehler gemacht. Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Florian von Brunn belegte das Versagen am Dienstag mit offiziellen Auskünften des Verbraucherschutzministeriums. Die Aussage von Verbraucherschutzministerin Scharf, wonach „keine Fehler gemacht“ worden seien, ist somit widerlegt.
Von Brunn kritisiert: „Die bayerischen Behörden haben zugelassen, dass mit Salmonellen verseuchte Eier auch nach der Diagnose der Infektion weiter normal im Einzelhandel verkauft werden durften. Das ist unverantwortlich und widerspricht zudem den rechtlichen Vorgaben einer Bundesverordnung.“ Selbst nach einem Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und der Europäischen Seuchenbehörde ECDC über den Salmonellenausbruch in mehreren europäischen Ländern und über die Verbindung nach Niederbayern wurde nur mit tagelanger Verzögerung gehandelt. „Die Verbraucher wurden nicht geschützt“, bemängelt der SPD-Abgeordnete. Nach der Analyse von Brunns gibt es neben akuter Personalnot noch eine Reihe weiterer struktureller Defizite bei der Lebensmittelkontrolle. „Bis die Proben in diesem Fall begutachtet wurden, dauerte es fast sieben Wochen! Bis dahin waren die infizierten Eier längst verkauft und gegessen. Das ist ein Skandal!“ Auch das System der Selbstkontrollen durch die Legebetriebe habe sich als untauglich erwiesen. „Im Fall Bayern-Ei hat keine der Selbstkontrollen der Firma einen positiven Salmonellen-Nachweis erbracht. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung finden amtliche Prüfer im Schnitt dreimal häufiger Salmonellen als die Betriebe selbst. Wenn ich mir vorstelle, wieviele infizierte Eier deshalb auf den Frühstückstischen landen, dann wird mir schlecht!“
Die SPD-Fraktion schlägt deshalb eine grundlegende Reform, des Verbraucherschutzes vor:
Die amtlichen Kontrollen müssen häufiger und intensiver werden und Ergebnisse von Proben müssen innerhalb von zwei Wochen vorliegen.
Schutzmaßnahmen für die Verbraucher müssen sofort ergriffen werden.
Die Selbstkontrollen müssen überprüft und ihre Ergebnisse kontrolliert werden. Wenn Selbstkontrollen nicht den Vorgaben entsprechen, muss das Sanktionen nach sich ziehen.
Die Meldefrist bei Salmonellenfunden durch Selbstkontrollen muss von zwei Wochen auf drei Werktage verkürzt werden.
Große Legehennenbetriebe mit mehr als 1.000 Tieren, insbesondere Großställe, bei denen Salmonellen der Klasse 1 amtlich nachgewiesen werden, müssen anschließend zwölf Monate lang alle vier Wochen überprüft werden.
Die Zuständigkeit der Landratsämter für die Kontrollen muss auf den Prüfstand. Möglicherweise ist es sinnvoller die Amtsveterinäre vor Ort den Bezirksregierungen oder direkt dem Landesamt oder dem Umweltministerium zu unterstellen.
Das Verfassungsgerichtsurteil von 2012, das die Haltung von Hühnern in sogenannten "Kleingruppen" als einer Spielart der Käfighaltung verboten hat, muss endlich umgesetzt werden.
Auch bei Eiern in verarbeiteten Produkten muss klar sein, wo diese herkommen, um welche Qualität es sich handelt und unter welchen Umständen sie produziert wurden. Nur dann können die Verbraucher entscheiden, ob sie solche Eier überhaupt noch essen wollen.
PK Vorlage Salmonellen (PDF, 397 kB)
PK Salmonellen Anfrage 1 (PDF, 63 kB)
PK Salmonellen Anfrage 2 (PDF, 35 kB)