Salmonellen-Affäre: Antwort der EU-Kommission belegt schwere Fehler bayerischer Behörden

17. Juli 2015

SPD-Verbraucherschützer von Brunn: Ausflüchte und Verharmlosungsversuche von Umweltministerin Scharf eindeutig widerlegt

Die bayerischen Behörden haben sich im Zusammenhang mit dem Salmonellen-Skandal falsch verhalten. Das ergibt sich eindeutig aus einer Stellungnahme der EU-Kommission zur Rechtslage und den nötigen Konsequenzen. Auf Anfrage der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl schreiben die Experten der Kommission, dass schon bei einem Verdacht von Salmonellen-Infektionen innerhalb einer Legehennen-Herde - und erst recht bei einem Nachweis - die Eier nicht mehr als Kategorie A in den Einzelhandel gelangen dürfen. Sie hätten lediglich als so genannte B-Eier für die Industrieproduktion verwendet werden dürfen. Gerade das ist in Bayern nach den ersten Funden aber nicht passiert.

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, betont: „Damit sind die Ausflüchte und Verharmlosungsversuche von Umweltministerin Scharf eindeutig widerlegt. Es geht hier um erhebliche Rechtsverstöße und Risiken für die Verbraucher. Europaweit sind zwei Menschen sind durch die Salmonelleninfektionen aus dem niederbayerischen Betrieb gestorben und hunderte weitere erkrankt. Das bayerische Umweltministerium und seine nachgeordneten Behörden haben während des Salmonellen-Ausbruchs 2014 schwere Fehler gemacht.“ Wörtlich heißt es in der E-Mail der Kommission: "European legislation demands a ban of a marketing of table eggs (class A eggs) from flocks of laying hens, who are suspected or tested positive S. Enteritidis or S. Typhimurium." Die Antwort stammt vom Directorate-General for Health & Food Safety - Directorate G - Veterinary and International Affairs - der EU-Kommission.
Das niedersächsische Verbraucherschutzministerium bestätigt das. Wörtlich schreibt es: "Werden bei diesen Untersuchungen [von Eiern verdächtiger Herden] Salmonellen auf oder in den Eiern nachgewiesen, werden die Eier zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher lebensmittelrechtlich reglementiert. § 23 GflSalmoV legt fest, dass sie nur als B-Eier (Industrieeier, die erhitzt werden) vermarktet oder unschädlich beseitigt werden dürfen."

Auch das Verheimlichen des lebensgefährlichen Salmonellenausbruchs durch die bayerischen Behörden war laut EU-Kommission nicht zulässig. Die Behörde schreibt in diesem Zusammenhang, dass die Öffentlichkeit informiert werden soll, wenn nachvollziehbare Gründe für eine Gefährdung vorliegen. Von Brunn betont: "Genau das war der Fall, weil diese Eier auch in Bayern in den Handel gekommen sind! Auch hier hat sich die Staatsregierung nicht an die rechtlichen Vorgaben gehalten!" Wörtlich heißt es von der EU-Kommission: "In addition competent authorities shall also take appropriate steps to inform the general public, where there are reasonable grounds to suspect that foodstuffs may present a risk for human health, depending on the nature, seriousness and extent of that risk (Art. 10)".
Von Brunn mahnt dringend einen Politikwechsel zugunsten des Verbraucherschutzes an: "Für die CSU sind die Agrarfabriken wichtiger als die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Das ist nicht hinnehmbar. Die Gesetze und Vorschriften sind eigentlich scharf genug. Sie müssten nur auch angewendet und kontrolliert werden." Dafür sind nach Aufassung der SPD-Fraktion zusätzliche Stellen in der bayerischen Lebensmittelkontrolle unerlässlich.