Die bayerische Staatsregierung und ihre Lebensmittelbehörden brechen beim Thema Salmonellen kontinuierlich europäisches Recht und gefährden so die Gesundheit der Bevölkerung. Das belegt ein Rechtsgutachten (PDF, 434 kB) des renommierten Lebensmittelrechtsprofessors Dr. Martin Holle im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion. Er stellt fest, dass die Behörden beim Salmonellenfall von Bayern-Ei im August 2014 die Öffentlichkeit hätten warnen müssen. Dass dies nicht geschehen ist, sei wegen des Infektionsrisikos eindeutig rechtswidrig.
Zudem bemängelt der Rechtsprofessor, dass die Untersuchung verdächtiger Eier auf Salmonellen beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der Regel mehrere Wochen dauere. Dies mache es unmöglich, tatsächlich verseuchte Eier noch rechtzeitig vor dem Verzehr zurückzurufen, warnt Holle. Damit liege ein Verstoß gegen „das Gebot der effektiven und wirksamen Überwachung“ nach EU-Recht vor.
Der SPD-Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn kritisiert: „Das unabhängige Gutachten deckt schonungslos die eklatanten Fehler und Rechtsverstöße in der CSU-Verbraucherpolitik auf. Das verantwortungslose und lasche Vorgehen in Bayern verhindert den wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Machenschaften schwarzer Schafe in der Lebensmittelbranche. Das war schon unter dem früheren Verbraucherminister Huber so und wird von seiner Nachfolgerin Scharf nahtlos fortgesetzt. Die Aussage Scharfs, dass keine Fehler gemacht worden seien, und Recht und Gesetz eingehalten wurden, hat sich einmal mehr als Falschaussage erwiesen.“
Die mit Salmonellen verseuchten Eier werden europaweit mit zwei Todesfällen und hunderten Erkrankten in Verbindung gebracht. Ein Mann in Österreich starb erst im September 2014, nachdem Staatsregierung und bayerische Behörden längst über das Auftreten der Infektion und die wahrscheinliche Quelle Bayern-Ei informiert waren.