Der geplante Ausbau des Skigebiets am Riedberger Horn verstößt einem Rechtsgutachten (PDF, 254 kB) zufolge gegen Völkerrecht. Der renommierte Umweltrechtler Prof. Dr. Kurt Faßbender von der Uni Leipzig stellt in seiner Analyse fest, dass das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention bindendes Recht für die bayerische Staatsregierung ist. Die Zulassung einer Planung zur Errichtung einer Skischaukel in dem besonders sensiblen Gebiet im Allgäu wäre ein Verstoß der bayerischen Behörden gegen unmittelbar geltendes Recht, heißt es in der Expertise Faßbenders, die er im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion erstellt hat.
Für den SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn ist deshalb klar: „Der Ausbau am Riedberger Horn wird nicht stattfinden - auch wenn Heimatminister Söder und CSU-Fraktionschef Kreuzer seit Monaten das Gegenteil behaupten. Die CSU-Politiker haben der örtlichen Tourismusbranche falsche Hoffnungen gemacht - obwohl sie es besser wissen mussten. Entweder ist das Heimatministerium juristisch unfähig und Söder ahnungslos oder er hat eine rechtswidrige Genehmigung vorsätzlich in Kauf genommen, um lokale Interessen zu bedienen.“
Von Brunn will den bayerischen Bergtourismusorten mit staatlicher Unterstützung beim Umstieg in Richtung Nachhaltigkeit helfen: „Wir dürfen diese Gemeinden mit dem Klimawandel und den immer geringer werdenden Schneefällen nicht allein lassen. Ein neues Skigebiet in ein ökologisch so wertvolles Gebiet wie am Riedberger Horn zu bauen, ist keine zukunftssichere Investition. Und es würde auch die Schätze des nachhaltigen Tourismus, die Biotope, den Bergwald und geschützte Tierarten gefährden.“ Von Brunn dankte dem Alpenverein und den anderen Umweltverbänden für den Schulterschluss im Kampf gegen dieses unsinnige, schädliche und illegale Projekt.