Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat am Freitag zu Medienberichten auf seiner Webseite Stellung genommen. In einer Passage geht es darum, ob die Bevölkerung im August 2014 vor Salmonellen-Infektionen besser zu schützen gewesen wäre, weil doch verseuchte Eier in Umlauf gelangt sein müssen.
Das LGL zitiert in diesem Zusammenhang das von der SPD-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Martin Holle. Dabei wird ein Zitat von Holle aus dem Zusammenhang gerissen und sinnentstellend verkürzt:
Das verkürze Zitat lautet so:
„Dass die Behörden in den Fällen der Rücknahme rechtskonform gehandelt haben und weitergehende Rücknahme- und Rückrufaktionen rechtlich nicht zulässig gewesen wären, bestätigt auch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Holle vom 16.11.2015, erstattet im Auftrag der Fraktion der SPD im Bayerischen Landtag: Die bloße abstrakte Möglichkeit einer solchen Kontamination reicht aber für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines lebensmittelrechtlichen Verstoßes nicht aus. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme- bzw. Rückrufverpflichtung der Firma Bayern-Ei nach Art. 19 Abs. 1 BasisVO waren somit nicht gegeben. Aus den gleichen Gründen hätte die Rücknahme bzw. der Rückruf dieser Charge von der zuständigen Behörden nicht nach Art. 54 Abs. 2 lit. c Kontrollverordnung/ § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 LFGB angeordnet werden können ..."
Bei Holle geht es aber dann so weiter:
"In Betracht gekommen wäre jedoch die Anordnung einer Beprobung auf Salmonellen für jede produzierte Charge nach § 39 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 LFGB, verbunden mit einem vorläufigen Verbot gemäß § 39 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 LFGB, die Eier bis zum Vorliegen eines negativen Analyseergebnisses als Handelsklasse A zu verkaufen. Die mit einer solchen Anordnung verbundenen Beeinträchtigungen des Unternehmens wären auch nicht unverhältnismäßig gewesen. "
Eine ganz andere Argumentation im zweiten Teil, die konkrete Handlungsmöglichkeiten benennt, die aber ungenutzt blieben! Eine mögliche Folge dieser Unterlassung: Dutzende von Salmonellen Erkrankungen allein in Bayern.
Diese Form der Darstellung und Zitierung ist eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit! Der Zwecke ist klar: Die Folgen des falschen Handelns und Unterlassens von Staatsregierung und verantwortlichen Behörden zu verschleiern und zu verdunkeln.