Verbraucherschützer Florian von Brunn: Staatsregierung und Behörden schützen wie immer zuerst Unternehmen
Der Verbraucherschutzexperte der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn kritisiert die Staatsregierung und die zuständigen Behörden scharf dafür, dass sie die Verunreinigung von Speisefischen aus dem Landkreis Freising mit einer weltweit verbotenen Chemikalie (Malachitgrün) verschwiegen haben. Von Brunn: „Für diesen Stoff gilt seit Jahren in der Europäischen Union eine Null-Toleranz-Grenze, weil er sowohl krebserregend als auch genschädigend ist. Aber statt die Verbraucher zu warnen, haben die zuständigen bayerischen Behörden wieder einmal alles hinter den Kulissen abgewickelt. Sie reden sich darauf heraus, dass der Rückstandsgehalt 'wahrscheinlich' nicht gesundheitsschädlich sei. Die Frage ist: Wollten die zuständigen Behörden wirklich nur anhand einer kleinen Stichprobe ausschließen, dass keine höher belasteten Fische auf den Tellern gelandet sind, als die Stichproben ergeben haben?"
Im September 2018 war bei einer Kontrolle von Speisefischen im Landkreis Traunstein eine Belastung mit Malachitgrün festgestellt worden. Die Spur wurde dann bis zu mehreren Fischzuchtbetrieben im Landkreis Freising zurückverfolgt. Der Stoff gelangte zudem in mehrere Gewässer, unter anderem auch in die Moosach. Inzwischen ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft Landshut. Aber offenbar wurden weder die Bevölkerung noch Anglerinnen und Angler und auch nicht eine dort tätige studentische Forschungsgruppe informiert. Von Brunn ist fassungslos: „Offenbar geht es unter dem neuen Verbraucherminister Glauber genauso weiter wie unter den Vorgängern Marcel Huber und Ulrike Scharf: Unternehmerschutz geht vor Verbraucherschutz! Bayern-Ei lässt grüßen.“ Der SPD-Politiker verlangt jetzt umgehend eine öffentliche Erklärung vom zuständigen Staatsminister Thorsten Glauber.
Hintergrund: Malachitgrün ist ein Farbstoff, der sowohl krebserregend ist als auch gentoxisch ist, also das Erbgut schädigt. Er wurde früher zur medizinischen Behandlung in der Aquakultur eingesetzt, ist inzwischen aber weltweit für die Verwendung bei Tieren verboten, die zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden. Lebensmittel, die damit belastet sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA geht davon aus, dass "Lebensmitteln, die mit Malachitgrün in Konzentrationen von bis zu 2μg/kg kontaminiert sind, wahrscheinlich unbedenklich für die Gesundheit" sind. "Darauf reden sich die bayerischen Behörden jetzt heraus", beanstandet von Brunn. "Sie hätten aber trotzdem öffentlich warnen müssen, zumal das Bundesverfassungsgericht erst im letzten Jahr (1 BvF 1/13) entschieden hat, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Zweifel Vorrang hat. Das gilt auch dann, wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt! Die Menschen erwarten einen offenen und transparenten Umgang mit solchen Skandalen."