SPD-Umweltexperte Florian von Brunn ist entsetzt über Verschleierungstaktik der Behörden und fordert Bericht im Landtag
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bestätigt, dass die bayerischen Verbraucherschutzbehörden die Menschen grundsätzlich über Gesundheitsgefahren und Hygieneverstöße informieren müssen. Angesichts der verseuchten Fische aus Freising ist Florian von Brunn, Verbraucherschutzexperte der BayernSPD-Landtagsfraktion, entsetzt über die Verschleierungstaktik der Behörden: "Es ist für mich völlig unverständlich, warum die Betroffenen nicht direkt informiert wurden. Auf Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hat uns das CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich bestätigt, dass die Rechtsgrundlage dafür da war. Offenbar aber haben die Behörden wieder einmal alles dem Verursacher überlassen und sich selbst nicht um die notwendige Information gekümmert!" Die SPD-Fraktion fordert jetzt mit einem Berichtsantrag Klarheit vonseiten der Staatsregierung.
Von Brunn: "Die Stellungnahmen des Landratsamt Freising und die bisher erhaltenen Hinweise belegen klar, dass die Behörden wie schon im Fall Bayern-Ei die Klarstellung und Information des Verbrauchers einfach dem Unternehmer überlassen hat. Man hat also wieder einmal den Bock zum Gärtner gemacht und möglicherweise nicht einmal nachkontrolliert, ob der das auch ordentlich macht. Damit hat man nicht nur die Fischer alleine gelassen, sondern auch andere Fischzucht-Betriebe im Landkreis Freising in Mitleidenschaft gezogen. Sie müssen jetzt um ihre Existenz fürchten. Das ist ein Skandal!"
Hintergrund: Laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) § 40 sollen die "zuständigen Behörden [...] die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens [...]" informieren, wenn entweder "hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht oder ausgegangen ist und aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann" oder wenn "ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist [...]" Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 28. März 2018 diese Rechtsgrundlage bestätigt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium vertritt deshalb die Auffassung, dass bis zum 30.April 2019 sogar auch ohne Löschfrist veröffentlicht kann.