SPD-Landtagsabgeordneter Florian von Brunn: Rückruf und Auslieferungs-Stopp waren völlig richtig
Nach den Medienberichten über die Millionen-Schadenersatzklage gegen den Freistaat Bayern im Fall der Großmetzgerei Sieber warnt der Landtagabgeordnete und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn vor einem schweren Rückschlag für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit:
„Die öffentliche Lebensmittelwarnung, der Rückruf und auch der Auslieferungs-Stopp waren völlig richtig. Ich hätte mir sogar ein noch schnelleres Vorgehen insbesondere der Staatsregierung und Landesbehörden gewünscht. Der Schutz der Menschen muss ganz klar Vorrang vor Profit und wirtschaftlichen Interessen haben! Wer das Vorgehen der Behörden jetzt mit durchsichtigen Argumenten kritisiert, gefährdet eine bessere Lebensmittelüberwachung. Sie muss aber gestärkt werden. Das hat nicht zuletzt der Fall Wilke in Hessen gezeigt.“
Von Brunn verwies darauf, dass im Verlauf des Listerienausbruchs, den Sieber verursacht haben soll, mindestens acht Menschen gestorben sind. Davon vier ursächlich an den Listerien. Den Behörden liegen zahlreiche Proben mit Listerien-Erregern vor, die in der Großmetzgerei hergestellt wurden und den gleichen, seltenen genetischen „Fingerabdruck“ wie bei den Erkrankten haben. Nach dem Auslieferungsstopp habe der Ausbruch nach Angaben der zuständigen Behörden auch plötzlich geendet: „Damit ist meiner Meinung nach der Zusammenhang klar“, so von Brunn.
Darüber hinaus habe eine Anfrage des Abgeordneten an die Staatsregierung ergeben, dass bis März 2016 bei drei Eigenkontrollen von Sieber Listerien über dem Grenzwert von 100 KbE/g gefunden worden waren. "Das wurde aber den Behörden offenbar nicht mitgeteilt“, so der Abgeordnete. „Das halte ich für ein schwerwiegendes Versäumnis des Betriebes, der so Menschen massiv gefährdet hat.“ Von Brunn fordert deswegen eine stärkere Überwachung der Eigenkontrollen. Außerdem müssten seiner Meinung nach die Prüflabore bei der Meldung stärker in die Pflicht genommen werden und im Zweifel auch haften.