Der Landtagsabgeordnete und SPD-Verbraucherexperte Florian von Brunn zeigt sich unbeeindruckt von der Klage-Drohung des Insolvenzverwalters der in Zusammenhang mit Todesfällen in die Schlagzeilen geratenen Großmetzgerei Sieber. Verwalter Josef Hingerl hatte angekündigt, dass jeder, der künftig behauptet, Todesfälle seien auf Listerien bei der Firma Sieber zurückzuführen eine Verleumdungsklage zugestellt bekomme.
Von Brunn weist diesen Einschüchterungsversuch zurück und begründet seine Position mit Fakten: "Die genetischen und epidemiologischen Untersuchungen der gesundheitsbehördlichen Experten und die Recherchen des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen haben ergeben, dass dieser Listerientyp nur in Produkten der Firma Sieber gefunden wurde. Und auch dass nach dem Auslieferungsstopp bei Sieber die Erkrankungswelle endete, zeigt nach meiner Meinung überzeugend, dass die Erkrankungen und auch die genannten Todesfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf Produkte der Firma Sieber zurückzuführen sind!"
Von Brunn warnt den Insolvenzverwalter davor, den Bogen zu überspannen: „In einem Insolvenzverfahren geht es in erster Linie um Geld. Der Schutz von Menschenleben ist aber wichtiger als Geld. Deswegen werde ich auch weiterhin meine Meinung sagen und keinen Zentimeter zurückweichen: Es waren Menschenleben in Gefahr. Deswegen haben die Behörden völlig richtig gehandelt, als sie vor Produkten der Firma warnten und einen Auslieferungsstopp verhängten!" Der Verbraucherschützer betont: "Ich erinnere daran, dass es hier nicht nur um eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Behörden geht, Menschenleben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen zu schützen, sondern dass es auch Angehörige der Todesopfer und ehemalige Erkrankte gibt, darunter wahrscheinlich auch zwei Frauen, die aufgrund der Listerienerkrankung ungeborene Kinder verloren haben. Irgendwo gibt es auch eine von Anstand und Rücksichtnahme gezogene Grenze des Geschäftlichen." Von Brunn sieht der möglichen Klage gelassen entgegen: „Ich bin überzeugt, dass die Richter meine Einschätzung teilen würden. Wenn der Staat nicht einmal in einer so brandgefährlichen Situation handeln darf, wäre das ein schwerer Rückschlag für den Verbraucherschutz. Dann müssten vielleicht Menschen sterben oder schwer erkranken.“
Von Brunn verweist darauf, dass sowohl der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 16.06.2016 (M 18 S 16.240) als auch die Aussagen der Fachbehörden wie des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seine Auffassung stützen: Es gab einen schweren mehrere Jahre dauernden Erkankungsausbruch mit Listerien des Typs PFGE 13a/54 bzw. NGS CT1248, in dessen Verlauf mindestens 70 Menschen erkrankten, mindestens vier Menschen starben sogar. Genau dieser Typ von Listerien wurde nach Aussage der zuständigen Behörden nur bei Produkten gefunden, die von der Firma Sieber hergestellt worden waren.
Im damaligen Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es wörtlich: „Den Aussagen solcher Fachbehörden kommt eine besondere Bedeutung bzw. ein hoher Erkenntniswert zu (vgl. BayVGH v. 19.09.2013 Az. 8 ZB 11.1052 - juris, Rn. 17, für die Wasserwirtschaftsämter). Nach den vorgenannten Erkenntnissen der beiden Fachbehörden - denen die Antragstellerin auch nicht substantiiert entgegengetreten ist - ist vom Vorliegen einer konkreten Gefahr für die Gesundheit von Verbrauchern auszugehen. Seitens der Fachbehörden wurde durch zwei verschiedene Methoden die Identität von Listeria monocytogenes, die in Produkten der Antragstellerin festgestellt wurden, mit dem Listerioseausbruchsgeschehen im süddeutschen Raum festgestellt. Da eine Kontaminationsquelle im Betrieb der Antragstellerin bisher nicht festgestellt - und damit auch nicht beseitigt - werden konnte, muss bei einem weiteren Vertrieb von Waren damit gerechnet werden, dass erneut kontaminierte Produkte in Verkehr gebracht werden könnten.“