Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn: Am 20. Februar soll der Minister vor dem Umweltausschuss Rede und Antwort stehen - Ärger wäre vermeidbar gewesen, wenn CSU das Parlament nicht missachtet hätte
Der Umweltminister Glauber muss sich zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu der staatlichen Kontrollbehörde KBLV am 20. Februar im Ausschuss erklären und Lösungsvorschläge vorlegen - das wurde auf Antrag der SPD einstimmig im Umweltausschuss beschlossen. Der VGH bezweifelt, ob überhaupt eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit besteht, weil hierfür kein Gesetz existiert. Damit ist die Behörde nach Meinung einschlägiger Experten in ihrer Handlungsfähigkeit gelähmt.
Der Verbraucherschutzexperte der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn betont: "Noch besser für die Klärung des Sachverhalts und den bayerischen Verbraucherschutz wäre es gewesen, wenn der Ausschuss zugestimmt hätte, den Minister noch in der heutigen Sitzung herbeizurufen. Das ist nach Paragraph 176 der Geschäftsordnung des Landtags möglich. Denn wir müssen dafür sorgen, dass die Kontrollbehörde so schnell wie möglich wieder im Verbraucher- und Tierschutz rechtssicher handlungsfähig wird! Aber das haben CSU und Freie Wähler abgelehnt." Dass die Behörde und damit der Verbraucherschutz in Bayern einen schweren Schlag erlitten haben, wäre vermeidbar gewesen: "Man hätte einfach den Landtag beteiligen und die Zuständigkeiten in einem Gesetz regeln sollen. Stattdessen zahlen die Zeche jetzt Verbraucher und Steuerzahler", kritisiert von Brunn.