Abriss des denkmalgeschützten Verstärkeramts in Kochel: Landtagsabgeordneter von Brunn stellt Anfrage an Staatsregierung: „Baudenkmäler dürfen nicht so einfach geopfert werden!“

19. November 2020

Der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn, der für die SPD auch für den Stimmkreis Bad Tölz-Wolfratshausen-Garmisch-Partenkirchen zuständig ist, hat zum Abriss des Verstärkeramtes in Kochel eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt: „Den Abriss des Verstärkeramtes, den Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit ohne Rücksicht auf Verluste betreiben, halte ich für einen schweren Fehler. Das ist auch nicht nur ein lokales Thema – unsere Denkmäler dürfen nicht Opfer von kurzsichtigen Interessen und Behördenversäumnissen werden.“

Von Brunn will von der Staatsregierung wissen, ob der Abriss des Verstärkeramtes in Kochel am See dem Verfassungsgebot des Denkmalschutzes gerecht wird, und wie derartige Vorgänge künftig verhindert werden können: „Wenn Vorgänge wie in Kochel Schule machen, können wir den Denkmalschutz in Bayern vergessen. Die Botschaft des Kocheler Bürgermeisters ist doch: Wenn eine Gemeinde über viele Jahre hinweg ihre Infrastruktur nicht in den Griff bekommt, kann sie im angeblichen öffentlichen Interesse Architekturdenkmäler opfern. Nichts anderes ist hier geschehen – mit dem Segen des Landratsamtes zerstört die Gemeinde ein denkmalgeschütztes Gebäude, weil sie in 15 Jahren nicht in der Lage war, einen Platz für den Bauhof zu finden“.

Der Landtagsabgeordnete kritisiert auch, dass das Landesamt für Denkmalpflege keine hilfreiche Rolle gespielt habe, da es wichtige Fristen im Laufe des Genehmigungsverfahrens versäumt habe. Damit, so von Brunn, habe es leider die Position der Gemeinde und nicht den Denkmalschutz gestärkt: „Jetzt erfolgt sogar der Abriss, noch bevor der Verfassungsgerichtshof über eine Popularklage in dieser Angelegenheit entschieden hat. Und dass obwohl die Entscheidung unmittelbar bevorsteht!“ Von Brunn betont, dass sich die Staatsregierung fragen lassen müsse, wie sie dem Auftrag der bayerischen Verfassung an Staat und Gemeinden gemäß Artikel 141 Geltung verschaffen will, Denkmäler zu schützen: „ Das darf nicht nur auf dem Papier stehen. Wenn schon mit öffentlichen Gebäude so gnadenlos berechnend und ignorant der Zerstörung preisgegeben werden, was ist dann erst, wenn es um private Verwertungsinteressen geht?“

Abriss des denkmalgeschützten Verstärkeramts in Kochel am See (PDF, 90 kB)