CSU greift Münchner Baumschutzverordnung an - SPD-Fraktionsvorsitzender Florian von Brunn: Münchner Selbstverwaltungsrecht wird komplett missachtet
Die CSU im Bayerischen Landtag greift die Münchner Baumschutzverordnung an. Anlässlich einer Petition aus dem Stadtbezirk Allach-Untermenzing für die Fällung eines unter Schutz stehen Baumes, die der Umweltausschuss in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag (18. Juni 2021), würdigte, so SPD-Fraktionsvorsitzender und Umweltexperte Florian von Brunn, eine "Kahlschlagskoalition mit Freien Wählern, FDP und AfD unter Führung der CSU" das Anliegen. Würdigung bedeutet, dass die Staatsregierung dem Anliegen Rechnung tragen soll. Von Brunn kritisiert: "Der Baum, eine Blauzeder, fällt unter die Baumschutzverordnung. Auch die behaupteten Schäden und etwaige Gefahren liegen nach einer umfassenden Untersuchung und der klaren Aussage der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor. Das war CSU und Co. aber völlig egal! Sie haben ganz klar gesagt, dass ihnen die Münchner Baumschutzverordnung zu starr sei. Das heißt für mich, sie wollen den Baumschutz in München preisgeben und missachten das kommunale Selbstverwaltungsrecht!"
Die Bundestagskandidatin Seija Knorr-Köning aus dem Münchner Westen ist fassungslos: "Hier soll ein großer Baum gefällt werden, obwohl unsere Naturschutzbehörde sagt, dass es keine ernsthaften Probleme gibt. Das sind Fachleute, die sich wirklich auskennen! Wir verlieren jedes Jahr ohnehin schon viele zu viele Bäume auf privaten Grundstücken. Wenn es um dringend benötigte Wohnungen geht, ist das etwas ganz anderes. Aber hier gibt es keinen ernsthaften Grund. Außerdem haben gerade große Bäume eine wichtige Klimafunktion für unsere Stadt. Sie schützen uns vor den Auswirkungen der Klimaerhitzung. Deswegen ist die Haltung der CSU und ihrer Unterstützer verantwortungslos und unverständlich! Außerdem lassen wir uns in München nicht von der Landtags-CSU Vorschriften machen. Wo kämen wir da hin?"
Florian von Brunn verweist darauf, dass auch die Staatsregierung bestätigt habe, dass das Vorgehen und die Argumentation der Stadt richtig und "ermessensfehlerfrei" sei: "Auch das hat die CSU nicht gejuckt. Durch eine Petition darf aber nicht geltendes Recht ausgehebelt werden. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Baum zu fällen. Klage gegen den Ablehnungsbescheid wurde nicht eingereicht. Die Baumschutzverordnung der Stadt München gilt. Ein solcher erheblicher Eingriff 'von oben' erheblichen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Gutdünken ist völlig inakzeptabel. Ich erwarte von dem Umweltministerium, dass sie das der CSU und den anderen Baumfäller-Parteien deutlich sagt!"