Verwaltungsgerichtshof kippt Ausgangsbeschränkungen vom März 2020
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Beschluss die Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Es sei infektiologisch nicht begründbar, dass Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. SPD-Fraktionschef Florian von Brunn sieht diese Entscheidung als Beleg dafür, dass die Staatsregierung anfangs übertrieben hat: „Markus Söder ist damals deutlich über das Ziel hinausgeschossen, vermutlich, weil er unbedingt Kanzlerkandidat werden wollte. Er hat den harten Corona-Manager gegeben, ohne dass es für die Virus-Bekämpfung notwendig gewesen wäre. Es war auch damals klar, dass Menschen keine Gefahr darstellen, wenn sie alleine das Haus verlassen oder ein Buch auf einer Parkbank lesen.“
Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Horst Arnold begrüßt die Entscheidung: „Die Ausgangsbeschränkungen waren unverhältnismäßig. Ministerpräsident Söder schoss von Anfang an über das Ziel hinaus, indem er die äußersten Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis unverhältnismäßig und unvertretbar überschritt. Während die anderen Bundesländer Ausgangsbeschränkungen anordneten, erließ Söder noch härtere Vorschriften, ohne dabei auf die Verhältnismäßigkeit zu achten.“