Fraktionschef Florian von Brunn und Energieexpertin Annette Karl ziehen vor Bayerischen Verfassungsgerichtshof: "Wir wollen Energiewende und Klimaschutz auch in Bayern voranbringen!"
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Florian von Brunn und die Energieexpertin der Landtagsfraktion Annette Karl reichen heute Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Windkraftstopp 10H ein. Die Klage basiert auf einem Gutachten des renommierten Umweltjuristen Prof. Kurt Faßbender. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Windkraftstopp-Regel 10H verfassungswidrig ist. Von Brunn betont: "Wir wollen Energiewende und Klimaschutz auch in Bayern voranbringen! CSU und Freie Wähler dürfen in Bayern nicht weiter die Windkraft verfassungswidrig ausbremsen und blockieren. Das torpediert den Klimaschutz und schadet zukünftigen Generationen." Die 10H-Regelung verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen die Bayerische Verfassung. Die Söder-Regierung missachtet dabei insbesondere das Grundrecht auf Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, da CO2-Reduktionsmaßnahmen damit absichtlich verhindert werden.
Die bayerische Staatsregierung verletze mit dem Windkraftstopp die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Klimaschutz-Beschluss vom 24. März dieses Jahres formuliert hat. Von Brunn: "Wir werden nicht zusehen, wie Klimaschutz-Versager die Zukunftschancen der Menschen, unserer Kinder und unseres Freistaats ruinieren!"
Die SPD-Energieexpertin Karl erklärt: "Die 10H-Regel ist die Hauptbremse der Windkraft. Klimaschutz ist Freiheitssicherung für die nächsten Generationen, deshalb ist die Blockade der Windkraft in Bayern nicht akzeptabel." Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass es gegen die Freiheits- und Grundrechte der Jüngeren und zukünftiger Generationen verstößt, wenn die Treibhausgase in Deutschland nicht bis 2030 drastisch reduziert werden. Genau das verhindert aber die bayerische Windkraftstopp-Regelung 10H. Dadurch hat die CSU den Ausbau der Windkraft in Bayern nahezu komplett zum Erliegen gebracht.
Aus der Klage:
„Da die CO2-Emissionen einen direkten, messbaren, und negativen Einfluss auf die natürlichen Lebensgrundlagen haben, stellt jedes staatliche Handeln, das geeignet ist, CO2-Reduktionsmaßnahmen zu verhindern oder zeitlich zu verschieben, hier die Aufrechterhaltung der 10-H-Regel, einen Eingriff in das so umgrenzte Grundrecht auf Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen dar.“ „Die in Bayern geltende Abstandsvorschrift von 10-H zwischen Windkraftanlagen und zulässiger Wohnbebauung verhindert den Ausbau der CO2-neutralen Energieproduktion in Bayern und verkleinert dadurch irreversibel das verfassungsrechtlich zugelassene Restbudget für CO2-Emissionen mit der Folge zukünftiger Freiheitsbeeinträchtigung. Das Unterlassen der Abschaffung dieser Vorschrift entfaltet in Bezug auf das Restbudget schon heute eine eingriffsähnliche Vorwirkung: Das Treibhausgas, das heute deswegen emittiert wird, weil eine gebotene Reduktion durch Ausweitung der Energieproduktion durch erneuerbare (Windkraft-)Energien in Bayern nicht erfolgt, ist irreversibel in die Atmosphäre entlassen. Es verringert das Emissionsbudget und vergrößert die Reduktionslast in der Zukunft. Das gesetzgeberische Unterlassen missachtet mithin die dem Staat aufgegebene „Verantwortung für die kommenden Generationen“, Art. 141 Abs. 1 BV.“